Mitgliedschaft
Die Satzung der Int. Ärztegesellschaft für Lüscher-Color-Diagnostik beschreibt drei Mitgliedsformen, im Einzelnen sind dies:
- Ordentliches Mitglied kann jede Person mit abgeschlossener akademischer Ausbildung werden, die die Zielsetzung des Vereines unterstützen will, – insbesondere approbierte Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt und Personen verwandter Disziplinen. Die qualifizierte Anwendung der Lüscher-Color-Diagnostik ist Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 150€ pro Jahr. - Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Zielsetzung des Vereins unterstützen will. Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
- Ehrenmitglieder können durch den Vorstand ernannt werden. Die Voraussetzungen dazu sind in der Geschäftsordnung festgelegt. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.